Ökologisches Leistungsprofil von Verfahren zur Behandlung von biogenen Reststoffen

Kompass für die Entscheidungsfindung vor dem Hintergrund der geplanten Überarbeitung des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes

Ziel der Studie ist es einen methodologischen Beitrag zu leisten, damit die Verwertungswege von biogenen Materialien bewertet werden können. Die Resultate dienen als Entscheidungsgrundlage bei der Überarbeitung des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes in Deutschland.

Ökologisches Leistungsprofil von Verfahren zur Behandlung von biogenen Reststoffen

Betrachtet werden biogene Reststoffe aus Siedlungsräumen (Biotonnen- sowie Garten- und Parkabfälle). Es werden die drei folgenden Möglichkeiten der Umwandlung der biogenen Reststoffe studiert: Erstens die Kompostierung mit anschliessender Nutzung als Dünger, zweitens die Vergärung mit anschliessender energetischer Verwertung des Biogas und Kompostierung der Gärrückstände und drittens die Verbrennung in einer Kehrichtverbrennungsanlage. Die verschiedenen Verfahren werden anhand von fünf Wirkungsfeldern beurteilt und verglichen: Bodenfruchtbarkeit, Biodiversität, Qualität der Bodenstruktur, Klimaschutz und Vermeidung von zusätzlichen Schadstoffeinträgen.

Obwohl bei der Vergärung biogener Reststoffe das Biogas energetisch verwertet wird, konnte gegenüber der Kompostierung kein günstigerer Klimaschutzindex ermittelt werden. Für dieses Resultat sind die Emissionen von treibhausrelevantem Methangas, das im Gärrückstand noch in großen Mengen enthalten ist entscheidend. Die Variante Mitverbrennung von biogenen Reststoffen in Müllverbrennungsanlagen vernichtet dagegen gänzlich die bedeutenden ökologischen Ressourcen von Bioabfällen.

Diese Untersuchung zeigt, dass alle drei Entsorgungsmöglichkeiten auf unterschiedliche Weise zum Klimaschutz beitragen, indem sie entweder Kohlenstoff im Boden binden, CO2–Emissionen vermeiden oder eine Energiegutschrift bedingen. Sie zeigt auch, dass, im Hinblick auf einen Klimaschutzeffekt, kein Prozess der Behandlung biogener Abfälle dem anderen vorgezogen werden kann.


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Letzte Änderung 16.09.2015