Holzfeuerungen mit Feinabscheidern

Anlass des Artikels ist die Luftreinhalte-Verordnung (LRV) 2007, die strikte Emissionsgrenzwerte vorschreibt. Das Einhalten der Grenzwerte setzt eine Emissionsmessung bei Holzfeuerungen voraus. Diese Emissionsmessung ist mit hohen Investitionen verbunden und wirkt dem Ziel, die Nutzung von Biomasse zu unterstützen, entgegen. Alternativ zeigt der Artikel, wie den strikten Regeln der LRV mit weniger Aufwand Genüge getan werden kann.

Holzfeuerungen mit Feinabscheidern

Die Luftreinhalteverordnung 2007 senkt den Grenzwert für Feinstaubemissionen aus Holzverbrennungsanlagen mit einer Leistung von 0,5 bis 1 MW von 150 mg/m3 auf 20 mg/m3. Dieser Wert ist ohne Feinstaubabscheider nur schwierig einzuhalten. Hat eine Anlage eine Abgasreinigung installiert, so ist deren Überwachung beziehungsweise eine Aufzeichnung der Daten vorgeschrieben. Oberste Priorität hat die Überwachung bei Anlagen, die eine teilweise Umgehung der Staubabscheidung ermöglichen. Dies ist im Bypass-Betrieb oder im Betrieb mit reduzierter Leistung bei Elektroabscheidern der Fall. Überdies müssen nach LRV Stunden- und Tagesmittelwerte eingehalten werden. Kein Stundenmittelwert darf den zweifachen Grenzwert überschreiten.

Die aus der neuen LRV resultierenden Vorschriften sind mit signifikanten Kosten verbunden. Der Artikel stellt eine Alternative dazu vor, die der LRV gerecht wird, jedoch kostenextensiver umsetzbar ist. Dabei wird anstatt der stündlichen, täglichen und jährlichen Schadstoffbegrenzung ein jährlich maximaler Emissionswert vorgeschlagen. Dazu ist eine periodische Messung des Staubgehalts im Rein- und Rohgas sowie die Erfassung weniger Betriebsgrössen erforderlich. Es wird zwischen Volllast- und Teillastbetrieb unterschieden. Im einfachsten Fall reichen zur Messung nach Einjustierung die Betriebsstunden des Abscheiders. Daraus werden die Emissionen kalkuliert, da die Filtrationswirkung des Abscheiders bekannt ist.


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Ultima modifica 16-09-2015