Wirtschaftlichkeit von heutigen Biomasse-Energieanlagen

In der Studie werden die Energiegestehungskosten heutiger Biomasse- Energieanlagen analysiert. Dazu wurden die Praxisdaten von betriebenen Biomasse Energieanlagen in der Schweiz ausgewertet. Es wurden Anlagen berücksichtigt, die zwischen 2000 und 2005 in Betrieb gegangen sind. Die Untersuchungen wurden im Rahmen des Forschungsprogramms Energiewirtschaftliche Grundlagen EWG des Bundesamtes für Energie durchgeführt.

Wirtschaftlichkeit von heutigen Biomasse-Energieanlagen

Das Ziel der Untersuchung ist es, eine Bestandesaufnahme zu den Energiegestehungskosten der heute in Betrieb stehenden Biomasse Energieanlagesysteme zu erhalten. Die Studie soll eine wichtige Grundlage für das Erarbeiten der Biomasse-Energie Strategie für die Schweiz bilden. Die Energiegestehungskosten werden an Anlagen in den Bereichen Holz, Biogas und Flüssigtreibstoffe untersucht. Dafür werden die Kosten für Planung, Bau und Betrieb der Anlagen sowie Kosten bzw. Erlöse der Brennstoffannahme bis zur Energieabgabe aus der Anlage berücksichtigt (ohne Energieverteilung). Die Wärmegestehungskosten der verschiedenen Umwandlungstechnologien liegen im Bereich von 3 bis 91 Rp. pro kWh. Mit Holz betriebene Wärmekraftkopplungsanlage (WKK) haben die tiefsten Gestehungskosten, während WKK von Abwasserreinigungsanlagen am teuersten sind. Die Gestehungskosten für die Elektrizität aus Biomasse befinden sich für die untersuchten Umwandlungstechnologien im Bereich von 9 Rp/kWh bei WKK von landwirtschaftlichen Biogasanlagen bis 78 Rp./kWh bei WKK von Abwasserreinigungsanlagen. Für die biogenen Flüssigtreibstoffe Biodiesel und Bioethanol weist die Schweiz vergleichsweise hohe Produktionskosten auf.

Die Höhe der Gestehungskosten wir durch Faktoren beeinflusst wie die Investitionskosten, die Höhe der Erlöse aus der Verwertung organischer Abfälle, die korrekte Auslegung und Auslastung der Anlage. Aus diesem Grund können Gestehungskosten innerhalb der gleichen Technologie starke Schwankungen aufweisen.


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Letzte Änderung 16.09.2015