Klimaschutzprojekte in der Schweiz

Vollzugsweisung zur Durchführung von Kompensationsmassnahmen.

Diese Publikation ist eine Mitteilung des BAFU und des BFE als Vollzugsbehörde und richtet sich an Gesuchsteller für Verfügungen und Verträge. Sie erklärt die Rahmenbedingungen für Kompensationsprojekte und Bestimmungen zur Emissionsreduktion. Unter anderen Projekten wird auch die Produktion von Biogas aus Biomasse gefördert.

Klimaschutzprojekte in der Schweiz

Betreiber von Gaskombikraftwerken müssen die Emissionen ihrer Anlagen mehrheitlich im Inland kompensieren. Diese Vollzugsweisung konkretisiert, welche Anforderungen an solche Kompensationsprojekte gelten. Sie definiert die Voraussetzungen zuhanden der Projektentwickler und listet die zulässigen Projekte in folgenden Kategorien auf: Energieeffizienz (angebots- und nachfrageseitig), erneuerbare Energien, Brennstoffwechsel, Transport. Möglich sind zudem Projekte, die Methan, fluorierte Gase oder Lachgas reduzieren. Kleinprojekte lassen sich bündeln und können gemeinsam betrachtet werden.

Die den Projekten anrechenbare Emissionsreduktion wird als Differenz zwischen einem Referenzszenario und der voraussichtlichen Entwicklung unter Einwirkung des Projektes bestimmt. Dabei kommen verschiedene Berechnungsmethoden zur Anwendung. Projekte müssen nebst der Emissionsadditionalität auch die Investitionsadditionalität erfüllen. Ein jährliches Monitoring sichert die kontinuierliche Wirksamkeit des Projektes. Die Verifizierung und Validierung des Projektantrages wie auch des Monitorings muss der Projekteigner externen Institutionen übertragen.


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Ultima modifica 16-09-2015