Grundanforderungen an den naturnahen Waldbau
Zweck des Waldgesetzes von 1991 (WaG; SR 921.0) ist unter anderem, den Wald als naturnahe Lebensgemeinschaft zu schützen. Artikel 20 hält fest, dass die Kantone den Erfordernissen des naturnahen Waldbaus Rechnung tragen müssen. Was dies für die Kantone bedeutet, wird jedoch weder im Gesetz noch in der Verordnung präzisiert. Die Forschungsarbeit definiert den Begriff des naturnahen Waldbaus und bietet eine konkrete und praxisnahe Ausgestaltung der Grundanforderungen.
- Autor: Geri Kaufmann, Martin Staedeli, Berchtold Wasser
- Herausgeber: Bundesamt für Umwelt (BAFU)
- Jahr: 2010
- Seitenzahl: 42
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Das Projekt will die minimalen Anforderungen des rechtlich unbestimmten Begriffs «naturnaher Waldbau» für sämtliche Wälder der Schweiz umschreiben. Dies geschieht auf der Grundlage der Standortkunde. Die Grundanforderungen sind das Ergebnis eines mehrjährigen Entwicklungsprozesses, an dem eine Vielzahl von Praktikern, Fachleuten und ein Begleitforum mit Waldeigentümern, Betriebsleitern sowie Vertretern der waldrelevanten nationalen Organisationen teilgenommen haben. Zentral in diesem Prozess sind fünf Praxistests in verschiedenen Wuchsregionen. An diesen waren massgeblich auch Fachleute aus den Kantonen beteiligt. So konnte bei der Entwicklung der Grundanforderungen der heutige Kenntnisstand von Waldbaulehre und Forschung ebenso einfliessen wie die praktische Erfahrung und die Frage, ob und auf welche Weise die Grundanforderungen in der Praxis umsetzbar sind.
Kernstück der Grundanforderungen ist die Kaskade aus einem übergeordneten sowie vier weiteren Grundsätzen mit dazugehörigen Kriterien, Indikatoren und Minimalwerten. Auf diese Weise ist es möglich, die allgemein formulierten Grundsätze konkret zu fassen, in der Waldbaupraxis umzusetzen und die Zielerreichung zu überwachen.
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Letzte Änderung 16.09.2015
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