Kann virtuell importiertes Biogas an die Schweizerischen Klimaziele angerechnet werden und Steuervergünstigungen erhalten?

Die Studie analysiert, ob und in welchem Umfang es unter internationalen rechtlichen Rahmenbedingungen möglich ist, virtuell importiertes und nachhaltig produziertes Biogas in der Schweiz steuerlich zu vergünstigen.

Kann virtuell importiertes Biogas an die Schweizerischen Klimaziele angerechnet werden und Steuervergünstigungen erhalten?

Aktuell kann sich importiertes Biogas unter Schweizer Recht nur dann von importiertem Erdgas abgrenzen, wenn es mit Schiffen oder LKWs importiert wird. Virtuell importiertes Biogas, also Biogas, welches in Europa hergestellt und ins europäische Erdgasnetz gespiesen und über dieses Netz in die Schweiz geliefert wird, ist gemäss Schweizer Recht im Steuer- und Klimaschutzgesetz mit Erdgas gleichgestellt.

Als Basis für eine differenzierte Besteuerung (Mineralöl- und CO2-Steuer) von importiertem Erdgas und virtuell importiertem Biogas braucht es gemäss Studie einen Nachweis, dass das über das Erdgasnetz eingeführte Biogas auch im Ausland nachhaltig, im Sinne des Schweizer Rechtes, produziert wurde. Die Studie kommt zum Schluss, dass dies mit Herkunftsnachweisen, die eine Rückverfolgung des physikalischen Flusses ermöglichen, erreicht werden kann. Die Einführung dieser Massnahme ist gemäss Studie mit den bilateralen Verträgen zwischen der EU und der Schweiz vereinbar.


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Letzte Änderung 05.09.2016