Rechtlicher Umgang mit Pflanzenkohle

Gutachten im Auftrag des BAFU

Das vorliegende Gutachten befasst sich mit einem der ältesten vom Menschen hergestellten Produkt: Pflanzenkohle, oder auch Biokohle genannt. Im Auftrag des BAFU untersucht dieses Dokument die Anwendung von Pflanzenkohle als Bodenverbesserer und C-Sequestrierungsmittel. Gilt in den Boden eingebrachte Pflanzenkohle in Deutschland, Österreich und Frankreich als Bodenverbesserer oder als Fremdstoff? Welche gesetzlichen Grundlagen stehen in Deutschland, Österreich und Frankreich zum Schutz von natürlich gewachsenen Böden zur Verfügung und was bedeutet das für den Eintrag von Pflanzenkohle?

Rechtlicher Umgang mit Pflanzenkohle

 

In allen untersuchten Ländern (D, AT, F) bildet Pflanzenkohle (sinngemäss) ein Bodenverbesserungsmittel und keinen Fremdstoff. Soweit Pflanzenkohle (aus beliebigem Pflanzenmaterial) derzeit noch nicht für die Anwendung in Böden zugelassen ist (Bsp. D), ist eine solche Zulassung aufgrund der Entwicklung auf EU-Ebene in nächster Zeit zu erwarten. Dem Bodenschutz dienen insbesondere die Vorschriften zur stofflichen Belastung. Im Dokument wird im Sinne des umweltrechtlichen Vorsorgeprinzips empfohlen, die Verwendung von Pflanzenkohle zur Einbringung in Böden mit gedrosseltem Tempo anzugehen. Bis auf weiteres sollten die Schadstoffgehalte in den damit behandelten Böden auf einer repräsentativen Zahl von Flächen gemessen werden, um eine Prognose über die Zukunft zu ermöglichen und allenfalls Vorkehrungen zu treffen.


Zum Seitenanfang
Letzte Änderung 16.12.2021