Strom aus Klärgas und Trinkwasser

Bessere Vergütung dank neuer Regelung

Der Artikel beschreibt die Bedingungen für die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) bei Trinkwasser- und Klärgaskraftwerken sowie bei der Stromgewinnung aus Schlammverbrennungsanlagen in der Schweiz und erklärt die Vergütungssätze.

Strom aus Klärgas und Trinkwasser

Mit der Inkraftsetzung des neuen Stromversorgungsgesetzes von 2007 und der entsprechenden Änderungen im Energiegesetz und in der Energieverordnung erhalten Produzenten von Strom aus erneuerbaren Energien in der Schweiz eine kostendeckende Einspeisevergütung (KEV). Trink- oder Abwasserkraftwerke können als Kleinwasserkraftwerke bis zu einer Grösse von 10 MW von der KEV profitieren. Die Vergütung basiert auf drei Elementen, die aufaddiert werden dürfen: Grundgebühr nach Grösse der Anlagen in Kilowatt (kW), Druckstufenbonus in Abhängigkeit der Fallhöhe und Wasserbaubonus nach Anlagegrösse (kW) und nach Anteil des Wasserbaus an den Gesamtinvestitionen. Für Anlagen zur Stromproduktion aus Klärgas hängt der Vergütungssatz vom Einwohnerwert (Vergleichswert für in Abwässern enthaltene Schmutzfrachten) ab. Die Stromproduktion kann durch Co-Vergärung weiter gesteigert werden. Als Alternative kann bei grossen Anlagen eine separate Vergärung parallel zur Faulung geprüft und so Synergien genutzt werden. Um eine Vergütung für die Schlammverbrennung zu erhalten, darf nur entwässerter Schlamm oder Schlamm, der mit erneuerbaren Energien getrocknet wurde, eingesetzt werden.

Für Strom aus Trinkwasser beträgt die Vergütung bis zu 35 Rp./kWh, für Strom aus Klärgas werden bis zu 24 Rp./kWh entrichtet und für Strom aus Schlammverbrennungsanlagen maximal 12,5 Rp./kWh. Um die KEV beim Ersatz bestehender Anlagen zu erhalten, müssen Anforderungen an die Investitionskosten, Steigerung der Stromproduktion sowie Wärmenutzung eingehalten werden.


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Ultima modifica 16-09-2015