Verminderung von Methanemissionen bei gewerblich‐industriellen Vergärungsanlagen

Ermittlung und Beschreibung

Laut dem Abfallgesetz des Kantons Zürich müssen alle Abfallanlagen nach dem Stand der Technik sowie nach der wirtschaftlichen Tragbarkeit erstellt, angepasst und betrieben werden. Im vorliegenden Bericht wird der Stand der Technik von gewerblich-industriellen Vergärungsanlagen ermittelt.

Verminderung von Methanemissionen bei gewerblich‐industriellen Vergärungsanlagen

Bei der Vergärung handelt es sich um ein Verfahren zur Behandlung von Abfällen. Aus Abfall entsteht nutzbares Biogas, welches entweder zu reinem Methan aufbereitet und ins Erdgasnetz eingespeist oder in einem Blockheizkraftwerk in Energie umgewandelt wird. Dabei können jedoch ungewollte Emissionen in die Umwelt auftreten: aus gewerblich-industriellen Vergärungsanlagen werden ca. 50% der Methanemissionen bei der Lagerung des flüssigen Gärguts in die Umwelt emittiert.

Drei Massnahmen zur Emissionsreduktion bei gewerblich-industriellen Vergärungsanlagen werden betrachtet:

  • Gasdichte Abdeckung des flüssigen Gärgutlagers und Zuführung in den Gasspeicher
  • Markante Abkühlung des Gärguts vor oder direkt nach der Fest-Flüssig-Trennung auf <20°C zur Reduktion der biologischen Aktivität
  • Fassung der methanhaltigen Abluft und Zuführung an eine geführte Verbrennung


Der Vergleich zwischen den Lösungen zeigt, dass die gasdichte Abdeckung des Lagertanks von flüssigem Gärgut die beste ökologische Performance aufweist. Die Massnahme der markanten Abkühlung des Gärguts kommt in den meisten Fällen nicht in Frage, da der dazugehörige Energieaufwand im Vergleich zur Energieproduktion unverhältnismässig hoch ist. Die letzte Variante erfordert je nach Ausgestaltung zusätzliche Massnahmen, so dass diese gegenüber der ersten Variante schlechter abschneidet.

Schlagworte: Phosphorrückgewinnung

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Letzte Änderung 25.02.2019