Qualitätsrichtlinie Kompost und Gärgut 2022 vom «Verein Inspektorat der Kompostier- und Vergäranlagen der Schweiz»

Die Qualitätsrichtlinie vom Verein Inspektorat der Kompostier- und Vergäranlagen der Schweiz gibt eine Übersicht über geltenden fachlichen und rechtlichen Grundlagen zur Herstellung und Anwendung von Komposten und Vergärungsprodukten. Die Qualitätsrichtlinie soll dabei helfen, die biogenen Reststoffe als Ressourcen zu betrachten und diese als Produkte zu vermarkten.

Qualitätsrichtlinie Kompost und Gärgut 2022 vom «Verein Inspektorat der Kompostier- und Vergäranlagen der Schweiz»

 

Die Qualitätsrichtlinie definiert die verschiedenen Produkte aus der Kompostierung und Vergärung, zeigt die Schnittstellen zwischen den einzelnen Produkten sowie deren Abgrenzung zueinander auf. Sie legt die Anforderungen aller Komposte und Vergärungsprodukte an die Qualität je nach Anwendungsbereich fest. Die Qualitätsrichtlinie zeigt die Grundlagen für den optimalen Einsatz der Produkte aus der Kompostierung und Vergärung in der Landwirtschaft und dem Gartenbau auf. Damit soll eine möglichst gute Dünge- und Bodenverbesserungswirkung ohne negative Auswirkungen auf die Kulturen und die Umwelt erreicht werden. Die Qualitätsrichtlinie richtet sich an:

• Anlagen, die biogene Abfälle kompostieren oder vergären;

• Anlagen, welche Kompost oder Vergärungsprodukte an Landwirtschafts- oder Gartenbaubetriebe abgeben;

• Landwirtschafts- und Gartenbaubetriebe sowie Private, die Kompost oder Vergärungsprodukte abnehmen und diese auf ihren Betrieben als Dünge- und Bodenverbesserungsmittel oder Substrat einsetzen.


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Ultima modifica 17-12-2022